Private Konflikte enden heutzutage leider sehr oft und viel zu verfrüht vor Gericht. Meist sind dabei die finanziellen Aufwände an Dritte so enorm hoch, dass der materielle Streitwert dadurch oft
aufgezehrt wird. Selbst bei Konflikten, die keinen materiellen Wert beinhalten können hohe Kosten für Anwälte und Gericht entstehen. Es gibt gegebenenfalls einen moralischen Sieger, jedoch wird
dabei all zu oft die finanzielle Belastbarkeit beider Parteien überschritten.
Ihren beiderseitigen Erfolg, realisiere ich gerne mit Ihnen
Der Ablauf einer Mediation, also einer Konfliktlösung
geschieht in den unten aufgeführten Schritten.
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Anhörung der einzelnen Parteien (Schlichter - Klient)
- Hier werden erst einmal die jeweiligen Standpunkte und die Argumente gesammelt sowie die Forderungen an die Gegenpartei zusammengestellt. Weiterin wird hier
bereits ermittelt, ob versteckte Angriffe oder Diffamierungen etc. bewusst oder unbewusst eingesetzt werden. Diese werden dann beseitigt, um den Prozess vorantreiben zu können.
Abschließend wird ein Paket an Forderungen und eventuellen Kompromissen geschnürt, dass der Gegenpartei als Eröffnungsangebot vorgelegt wird. Dies wird jeweils gerennt mit den jeweiligen
Parteien durchgeführt.
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Besprechung des Eröffnungsangebotes (Schlichter - Klient)
- Erklärung des jeweiligen Standpunktes der Gegenpartei. Besprechung des Eröffnungsangebotes. Weitere Lösungsansätze und Kompromisse werden erarbeitet.
- Dieser Prozess wird so lange wiederholt, bis sich eine mögliche Einigungs-Chance abzeichnet. Zuätzlich werden die Parteien mittels modernen Coaching-Methoden
prinzipiell wieder konfliktfähig gemacht.
- Falls sich die Lösungskonvergenz nicht abzeichnet wird das Verfahren abgebrochen.
- Dieses Vorgehen wird ebenfalls getrennt von den Gegenparteien durchgeführt.
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Lösungsfindung im persönlichen Gespräch (Schlichter - Klient 1 und Klient 2)
- Hierbei sitzen sich die beiden Parteien gegenüber. Das Verhandlungsgespräch wird durch den Mediator moderiert. Das Ergebnis wird schriftlich festgehalten und
den beiden Parteien zur Unterschrift vorgelegt. Dieses Dokument beschreibt die getroffenen Vereinbarungen und stellt das Verhandlungsergebnis dar. Dieses Dokument kann als Grundlage bei
Verstoß und einer eventuellen daraus unausweichlichen Anbahnung eines Gerichtsverfahrens verwendet werden. Der weitere Verlauf kann nun jeweils selbstständig oder unter Zuhilfenahme eines
Dritten, z.B. einen Mediator, realisiert werden.
Mediation bedeutet nicht Rechtsberatung. Sollten Sie diese benötigen, so suchen Sie bitte einen Anwalt Ihres Vertrauens auf. Mediation bedeutet jedoch in den meisten Fällen, eine erheblich
kostengünstigere Konfliktlösung zu erreichen, als vor Gericht zugehen. Viele meiner Klienten waren letztendlich im Nachhinein überrascht, wie mit relativ wenig Aufwand und dementsprechend
geringen Kosten eine gütliche Einigung für alle Beteiligten erzielt wurde.